Vom Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, der sich auf seiner Sitzung am 7. Januar 2011 mit der Neuregelung der sogenannten Hartz-IV-Regelsätze befasste, erwartet der Deutsche Frauenrat auch einen Methodenwechsel bei der Bedarfsberechnung für Bedarfsgemeinschaften. Denn die Verpflichtung zur Sorge für die Mitglieder der Gemeinschaft darf nicht so weit gehen, dass das erwerbstätige Mitglied dadurch selbst hilfebedürftig wird und unter die strikten Vorgaben der Arbeitsverwaltung fällt.
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