Der Bundestag hat am 18. Juni in zweiter/dritter Lesung den Gesetzentwurf zur Verbesserung von Familienleistungen verabschiedet. Mit dem Gesetzentwurf sollen unter anderem das Kindergeld, der Kinderzuschlag und der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angehoben werden.
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