Am 18. Dezember 2019 feiert die UN-Frauenrechtskonvention (Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, CEDAW) bereits ihren 40. Geburtstag. Deutschland wird regelmäßig von einem unabhängigen Sachverständigenausschuss der Vereinten Nationen (UN) überprüft, ob es CEDAW erfüllt. Bei der letzten Überprüfungsrunde 2017 wurden besonders dringliche Themen benannt, über die Deutschland bis Anfang 2020 Bericht erstatten muss.
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) weist in seinem eingereichten Parallelbericht (https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K6/st19-32/) auf die weiterhin bestehenden Defizite hin.