Am 22.09.2022 startet die bundesweite Kampagne für Parität im Wahlrecht! Wir freuen uns, Ihnen die Informationen zum Start der Kampagne teilen zu können. Bitte werden Sie aktiv, teilen Sie die Informationen mit Ihren Multiplikator*innen und in Ihren Netzwerken!

Am 29. September und 13. Oktober wird sich die Wahlrechtskommission des Deutschen Bundestages mit dem Problem der ungleichen Vertretung von Frauen und Männern im Bundesparlament befassen. Der Kommissionsauftrag beinhaltet, dass "verfassungskonforme Vorschläge zur Verwirklichung der gleichberechtigten Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundestag" erarbeitet werden.

Aus dem am 1. September vorgelegten Zwischenbericht der Kommission ergibt sich, dass in der aktuellen Diskussion dort wie auch in den Vorschlägen der Bundestagsfraktionen das Thema bislang völlig unzureichend berücksichtigt wird. Eher steht - angesichts der offensichtlichen Widerstände im parlamentarischen Raum - zu befürchten, dass das Problem in die nächste Legislaturperiode vertagt wird.

40 überregionale Organisationen – und täglich werden es mehr - haben sich zusammengeschlossen und unterstützen die Kampagne des Vereins Parité in den Parlamenten.

Zu den Unterstützerinnen und Unterstützer gehören bisher:

  • Deutscher Frauenrat
  • 16 Landesfrauenräte
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsbeauftragten
  • Deutscher Landfrauenverband
  • Evangelische Frauen in Deutschland
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V.
  • UN Women Deutschland
  • Bundesforum Männer
  • Deutscher Gewerkschaftsbund und Verdi
  • Gesellschaft Chancengleichheit e.V.
  • Berliner Erklärung
  • Stadtbund Münchner Frauenverbände u.v.m.         

Die Organisationen eint die Forderung an den Bundestag, dass die anstehende Wahlrechtsreform nicht ohne eine Regelung zur gleichberechtigten Vertretung von Frauen und Männern verabschiedet werden darf.

Durch öffentlichkeitswirksame Aktionen bundesweit möchten wir Mitstreiter*innen der Initiative Parität Jetzt! die Forderungen bekräftigen.

Alle Informationen finden Sie auf der Aktionsseite: Parität Jetzt: Mehr Gleichberechtigung von Frauen und Männern (paritaetjetzt.de)

 Eva von AngernSteffi Schikor

Ingrid Adam

Die Pandemiejahre stellten vor allem Familien mit Kindern vor Zerreißproben und brachten in puncto Gleichberechtigung eher Rückschritte, ist die Journalistin und Publizistin Sabine Rennefanz überzeugt. Ihr aktuelles Buch zum Thema „Frauen und Kinder zuletzt. Wie Krisen gesellschaftliche Gerechtigkeit herausfordern“ stellt die Autorin am Donnerstag, 15. September, um 19.30 Uhr in der Stadtbibliothek vor.

Berlin: (hib/VOM) Die Wahlrechtskommission hat am Dienstagabend den Zwischenbericht beschlossen, den sie gemäß ihrem Auftrag (20/1023) dem Bundestag bis Ende August vorlegen muss. 17 Kommissionsmitglieder stimmten dem Bericht zu. Es gab fünf Enthaltungen und eine Gegenstimme. Abweichende Sondervoten kamen dazu von den drei Unionsabgeordneten Ansgar Heveling, Alexander Hoffmann und Nina Warken, den drei von der Unionsfraktion benannten sachverständigen Kommissionsmitgliedern Bernd Grzeszick, Rudolf Mellinghoff und Stefanie Schmahl, dem AfD-Abgeordneten Albrecht Glaser und der von der Linksfraktion benannten Sachverständigen Halina Wawzyniak.

Hilfsprojekte gegen Gewalt an Frauen bekommen zusätzliches Geld. Es sei gelungen, die Mittel um eine Million Euro zu erhöhen, teilte die Gleichstellungsministerin mit. Zuletzt ist in Sachsen-Anhalt die Zahl der Fälle von Gewalt in engen sozialen Beziehungen angestiegen.

Das Bundesjustizministerium (BMJ) plant, geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Beweggründe explizit als strafschärfend in § 46 Abs. 2 S. 2 des Strafgesetzbuches aufzunehmen. Damit setzt das BMJ eine langjährige Forderung des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) um. Die Gesetzesänderung ist ein erforderlicher Schritt zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt. Zwar ist bei den meisten betroffenen Straftaten bereits jetzt eine Strafschärfung wegen der „menschenverachtenden“ Beweggründe möglich, die vom BMJ vorgesehene, explizite Konkretisierung des § 46 des Strafgesetzbuches ist aber notwendig, um Praktiker*innen zu sensibilisieren und eine einheitliche Anwendung des Rechts zu sichern.